Das Bundeswirtschaftsministerium plant, im Falle eines Ausfalls russischer Stromlieferungen, bereits stillgelegte Kraftwerke wieder ans Netz zu bringen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Die Kraftwerksreserve von 10 GW besteht aus Stein- und Braunkohlekraftwerken, die bereits den Zuschlag zur Stilllegung erhalten haben sowie Kraftwerken die mit Mineralöl betrieben werden. Gaskraftwerke sollen nur im äußersten Notfall zum Einsatz kommen. Die Regelung soll bis zum 31.März 2024 begrenzt werden.