Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Kennzeichnung von Grünem Wasserstoff vorgelegt. Danach müssen Produzenten von grünem Wasserstoff den Strombezug und die Wasserstoffproduktion stündlich abgleichen. Die Erneuerbaren Anlagen aus denen der Strom stammt, dürfen nicht länger als drei Jahre vor Inbetriebnahme des Elektrolyseurs am Netz gewesen sein und keine Förderung erhalten haben. Marktteilnehmer können bis 17. Juni zu dem Entwurf Stellung nehmen.