Interviews rund um Ökostrom,
Herkunftsnachweise und Klimaneutralität

In Vorbereitung: Regionale Grünstromkennzeichnung durch „Regionalnachweise“

Anfang Juli 2016 beschloss der Bundestag die Novelle des „EEG 2014“ und verankerte hierbei im neuen „EEG 2017“ u. a. die sogenannten „Regionalnachweise“ für direkt vermarkteten Strom aus erneuerbaren Energien. Beauftragt mit der operativen Umsetzung dazu ist das Umweltbundesamt, welches ein Regionalnachweisregister errichten und betreiben soll. Bischoff & Ditze Energy sprach mit Michael Marty (Leiter Fachgebiet I 2.7) beim Umweltbundesamt über die neuen Regionalnachweise, sowie die derzeitigen und geplanten Aktivitäten des Herkunftsnachweisregisters zur Einführung derselben. 

Michael Marty (UBA)
© Bischoff & Ditze Energy

Bischoff & Ditze Energy (BDE): Herr Marty, im neuen EEG 2017, welches zum 01.01.2017 in Kraft treten soll, wird es neben den Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energie jetzt auch neu sogenannte Regionalnachweise geben. Was sind das für Nachweise und was verspricht man sich von diesen?

Michael Marty: Seit der Streichung des Grünstromprivilegs im Sommer 2014 kann ein Stromlieferant Kundinnen und Kunden nicht mehr direkt aus einer geförderten erneuerbaren Energie-Anlage beliefern. Dies empfanden viele Akteure des Strommarktes als misslich, und Verbraucher sind frustriert, dass sie den Strom aus den vielen sichtbaren Anlagen nicht kaufen können. Die Debatten um eine Ermächtigung im EEG 2014, die dem Verordnungsgeber die Einführung eine Grünstromvermarktung erlaubte, beendete der Gesetzgeber und schuf mit der Kennzeichnung mit Regionalnachweisen die Möglichkeit für den Stromvertrieb, einem Kunden den Strom einer ganz bestimmten, mit der Marktprämie geförderten Anlage zuzuordnen. Das Ziel dieses Konzeptes ist vor allem die Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Dies erscheint auch plausibel, da sich Verbraucherinnen und Verbraucher mittels regionaler Stromprodukte mit den Anlagen vor Ort dann stärker identifizieren können, wenn sie den Strom aus diesen Anlagen kaufen können.

 

BDE: Wo liegt der Unterschied zum Herkunftsnachweis?

Michael Marty: Der fundamentale Unterschied ist die Vermarktungsform und damit sind die Nachweise auch streng alternativ: Während es HKN nur in der sonstigen Direktvermarktung, also für Strom ohne Förderung gibt, wird es Regionalnachweise nur für Strom geben, der mit Marktprämie gefördert wird. Weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass der Regionalnachweis rein national ausgestellt und genutzt wird; es gibt für ihn keine europäischen Vorgaben und daher auch keine ausländischen Regionalnachweise, die etwa anerkannt werden müssten. Ein Wesensmerkmal des Regionalnachweises ist, dass er nur an den Stromliefervertrag gekoppelt übertragbar ist und nicht frei handelbar wie der Herkunftsnachweis. Darüber hinaus gibt es aber auch viele Gemeinsamkeiten. Das hört man schon daran, dass viele Menschen von „regionalen Herkunftsnachweisen“ sprechen und damit Regionalnachweise meinen. Daher hat der Gesetzgeber auch vorgeschlagen, Regionalnachweisregister und Herkunftsnachweisregister in einer Datenbank zu führen.

Eine weitere wesentliche Gemeinsamkeit ist die Nutzung in der Stromkennzeichnung. Wie beim Herkunftsnachweis gilt auch für den Regionalnachweis: Ausschließlich dort ist er nutzbar, nirgendwo sonst. Der Regionalnachweis gibt dem Strom ein regionales Gesicht.

 

BDE: Welche Anlagen können sich für den Regionalnachweis qualifizieren?

Michael Marty: Alle Anlagen, die sich in der Direktvermarktung mit Marktprämie befinden, können am Regionalsystem teilnehmen. Dies sind weit mehr als die Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung und damit im Herkunftsnachweisregister, daher müssen wir auch die Prozesse der Registrierung von Akteuren und Anlagen so planen, dass sie für uns und die Marktteilnehmer machbar sind. Wir sind im UBA gespannt, wie viele Anlagen sich nach dem Registerstart melden werden.

 

BDE: Wie sieht die Energie-Branche derzeit die Nachfrage nach Regionalstromprodukten, bzw. die potentielle Nutzung von Regionalnachweisen?

Michael Marty: Die Energiebranche ist geteilter Meinung, ob man künftig Regionalnachweise nutzen möchte. Das ist derzeit aber auch verständlich: Viele Faktoren für die Produkt- und Preisentwicklung sind noch völlig unklar. So gibt es z.B. im UBA noch keine Kalkulation der Gebühren, die wir aller Voraussicht nach auch für die Regionalnachweise berechnen müssen. Da die Energiebranche also die Administrationskosten noch nicht vorhersehen kann, halten sich die meisten Betriebe doch eher bedeckt. Ich höre jedoch aus vielen Ecken, dass Regionalstrom echte Bedeutung erlangen wird. Auch heute gibt es ja schon Regionalstromprodukte, die das Regionalnachweisregister hinsichtlich der Glaubhaftigkeit auf eine neue Ebene heben wird.

 

BDE: Wie funktioniert die „Regionalität“ beim Regionalnachweis? Und planen Sie dazu etwas?

Michael Marty: Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Regionalität bereits sehr detaillierte Vorgaben gemacht und einen Dreischritt verordnet: Alles geht von der Verbraucherin oder dem Verbraucher aus, er oder sie spannt die eigene Region auf. Dabei geht man aber nicht von jedem Einzelnen aus, sondern von dem Postleitzahlengebiet, in dem Verbraucherin oder Verbraucher wohnen. Postleitzahlen deshalb, weil die gesamte Strombelieferung auf Postleitzahlen basiert, man kennt es beispielsweise aus Vergleichsportalen. Dort, wo die Verbraucherin oder der Verbraucher in einer Gemeinde mit mehreren Postleitzahlengebieten wohnt, nimmt man die Gemeinde als Ausgangspunkt. Um die Grenze des Postleitzahlengebietes oder der Gemeinde schlägt man im zweiten Schritt einen Kreis von 50 Kilometern. Wenn die so gewonnene Region ein Postleitzahlengebiet schneidet, wird dieses im dritten Schritt auch noch vollständig in die Region einbezogen. 

Dies hört sich kompliziert an und erweist sich auch in der Realität als tückisch. So kämpfen wir mit Exklaven von Gemeinden und Postleitzahlgebieten, die Regionen vergrößern können, und mit jederzeit möglichen Änderungen der Gemeindegrenzen, die immer nachgetragen werden müssen. Aber nicht jeder Vertrieb soll diese geographischen Übungen machen, sondern das UBA gibt diese Regionen vor. Wie genau die Veröffentlichung des Regionenkonzeptes aussehen wird – ob es eine interaktive Karte mit Stromproduktionsanlagen oder eine große Tabelle mit allen Postleitzahl-/Gemeinden-/Regionenkombinationen oder beides wird – wissen wir heute noch nicht. Die mögliche Lieferregion sollte jedenfalls auf dem einzelnen Regionalnachweis verankert werden, um das Handling praktikabel zu gestalten.

 

BDE: Damit auch jeder weiß, wie mit Regionalnachweisen „umzugehen“ ist, soll es dafür eine „Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen“ geben. Wer wird diese verfassen und wie weit ist man damit?

Michael Marty: Die Ermächtigung, eine Verordnung zum Regionalnachweisregister zu schreiben, gibt es schon. Der Gesetzgeber hat sie bereits an das UBA weitergereicht. Er hat uns auch schon gesagt, wo die Regelungen zum Regionalnachweisregister unterzubringen sein werden, indem er der ehemaligen „Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung“ den noch sperrigeren Titel „Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung“ verpasst hat. Wir gehen aktuell sämtliche Prozesse durch, die in der Verordnung geregelt werden müssen. Im Frühjahr wird ein Entwurf vorliegen und im Jahr 2017 werden wir die HkRNDV in Kraft setzen.

 

BDE: Sie und Ihr Team haben bereits intensive Erfahrungen mit der erfolgreichen Einführung des Herkunftsnachweisregisters und haben im Rahmen eines Konsultationsprozesses zahlreiche Workshops, Vorträge und Informationsveranstaltungen gegeben, bzw. durchgeführt. Machen Sie das auch für das Regionalnachweisregister? Und was sind derzeit Ihre größten offenen Fragen?

Michael Marty: Das Regionalnachweisregister ist ein Instrument aus dem Markt für den Markt. Es soll vom Markt angenommen und genutzt werden. Daher hören wir, wie der Markt sich ein funktionsfähiges, aber auch unbürokratisch nutzbares Regionalnachweisregister vorstellt. Auf zwei durch das UBA durchgeführte Workshops können wir inzwischen zurückblicken, deren Ergebnisse wir im Internet unter www.uba.de/regionalnachweisregisterpublik machen, um eine Diskussion und Feedback an uns anzuregen. Die Resonanz auf die Workshops war bisher echt überwältigend! Nähme man allein die Teilnahme an den Workshops zum Gradmesser des Erfolges für Regionalstrom, hat dieser eine Zukunft. 

Unsere Fragen betreffend die Direktvermarkter und die vertragliche Kopplung der Regionalnachweise haben wir inzwischen mit den Workshopteilnehmenden beantwortet. Anfang 2017 werden wir mit den Daten weitermachen, die wir für den Betrieb des Regionalnachweisregisters benötigen: Was benötigen wir, woher, von wem und wie kommen die Daten?

Beispiel für eine Regionale Grünstromkennzeichnung im Rahmen der Stromkennzeichnung (theoretisch)

 

„[Der] Regionalnachweis [ist] ein elektronisches Dokument, das ausschließlich dazu dient, im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber einem Letztverbraucher die regionale Herkunft eines bestimmten Anteils oder einer bestimmten Menge des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien nachzuweisen.“ 
(Quelle: § 3 Begriffsbestimmungen, Nr. 38, EEG 2017)

BDE: Das Umweltbundesamt soll für die Ausstellung, Übertragung und Entwertung der Regionalnachweise eine elektronische Datenbank einrichten, welche gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregister betrieben werden kann. Wie weit sind Sie damit und wann könnte es in Betrieb gehen?

Michael Marty: Aktuell beschreiben wir sämtliche Prozesse in einem solchen künftigen Register und spezifizieren anhand dessen die Software. Dazu haben wir Unterstützung durch zwei Projekte mit externen Auftragnehmern. Die Einrichtung der Datenbank ist leider keine Kopie des HKNR, denn gerade bei den Unterschieden liegt der Teufel im Detail. Über die Inbetriebnahme des Registers kann ich derzeit noch keine Auskunft geben.

 

BDE: Worauf legt das UBA/HKN-R Wert bei der Einführung eines Regionalnachweisregisters? Was ist Ihnen wichtig?

Michael Marty: Das UBA legt großen Wert darauf, dass ein System der Regionalnachweise betrugssicher ist und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuscht. Das heißt für uns beispielsweise, dass niemals eine Anlage mehr Regionalnachweise ausstellen darf, als sie Strom produzierte bzw. niemals derselbe Strom an mehrere Verbraucherinnen verkauft werden kann.

BDE: Die Endverbraucher werden derzeit u. a. mittels der Stromkennzeichnung über ihren Strommix informiert. Wie sollen dort die Regionalnachweise „abgebildet“ werden und welche Möglichkeiten könnte die regionale Grünstromkennzeichnung bieten?

Michael Marty: Das ist eine schwierige Frage. Verbraucherinnen und Verbraucher sind bereits heute überfordert mit den Informationen in ihrer Stromrechnung. Die Stromkennzeichnung wird weder dort zur Kenntnis genommen, noch spielt sie beim Wechsel des Anbieters eine wesentliche Rolle. Das ist schade und macht unsere Aufgabe umso schwieriger, denn die Regionalität ist eine zusätzliche Information, die die Verbraucher mit der Stromkennzeichnung noch „on top“ erhalten. Über den Strompreis hinaus handelt es sich aber hier um eine wichtige Information, deshalb machen wir uns gerade hierzu viele Gedanken und sind auch für Ideen von außen sehr dankbar. Wenn es nach uns geht, soll die Stromkennzeichnung gerade bei der Verbraucherwahl eine wichtige Rolle erhalten – und hier ist nach unseren bisherigen Erkenntnissen auch heute wie künftig eine Nachfrage nach Regionalität vorhanden.

 

BDE: Herr Marty, wir danken Ihnen für das interessante Gespräch und wünschen Ihnen und Ihrem Team viel Erfolg bei der Einführung des Regionalnachweisregisters!

 

Aktualisierung, April 2017 

Nach derzeitigem Stand beabsichtigt das Umweltbundesamt die Inbetriebnahme des Regionalnachweisregister zum 01.01.2018. Hierbei soll sich das Register an die bestehenden Prozesse und Datenformate des seit einigen Jahren genutzten Herkunftsnachweisregisters anlehnen. Einen Flyer (vom Januar 2017) zum Regionalnachweisregister im Umweltbundesamt finden Sie hier:

http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/das-regionalnachweisregister-im-umweltbundesamt

Aktualisierung, 09. November 2017 
Das HKNR gab bekannt, dass das Regionalnachweisregister (RNR) voraussichtlich am 01.01.2019 starten wird. Näheres dazu hier:

http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/newsletter/hknr_newsletter_2_2017_0.pdf

Aktualisierung, 21. Dezember 2018
Das HKNR gab bekannt, dass das Regionalnachweisregister (RNR) am 01.01.2019 starten wird. Näheres dazu hier:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/strom-aus-der-region