Der Bundestag bewilligte am Donnerstag schärfere Regeln für Schadstoffemissionsgrenzen für Kraftwerke. Die sogenannten BREF-Regeln enthalten Bestimmungen zu Schadstoffen wie Quecksilber oder Stickoxide. Beispielsweise sind für erstere nur noch 20 statt wie bisher 30 Mikrogramm pro Kubikmeter Abgasluft erlaubt. Die Verordnung gilt ab sofort.