Das Bundeskabinett hat ihre Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Neben der Umsetzung der EU-Strombinnenmarktrichtlinie umfasst es auch erstmalig einen Rechtsrahmen für reine Wasserstoffleitungen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie zeigte sich enttäuscht über den Entwurf. BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch bezeichnete es als „realitätsfern und unwirtschaftlich, Gas- und Wasserstoffnetze komplett getrennt voneinander zu planen und zu finanzieren”. Was es braucht ist ein integrierter Ansatz, der sich auch mit EU-Recht vereinbaren lässt, so Lösch. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lobt zwar, dass Energiespeicher erstmalig definiert werden. Doch lässt die gewählte Definition weiterhin die Gefahr einer Doppelbelastung zu. Unterdessen wandten sich mehrere Umweltverbände an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Wasserstoff nicht im Wärmemarkt einzusetzen. Hier gebe es mit Wärmepumpen, erneuerbarer Fernwärme und solarthermischen Heizungsanlagen bereits erprobte Technologien.