Dank der Überarbeitung der Bestimmungen zur Flugsicherung im Juni 2020 konnte für 187 von 198 beantragen Windkraftprojekten aufgrund einer neuer Berechnungsformel, eine Baugenehmigung erteilt werden. Dies gab der Bundesverband Wind Energie unter Verweis auf Daten des Bundesamtes für Flugsicherung bekannt. Die neue Berechnungsformel dreht sich um den Abstand zu sogenannten Drehfunkfeuern. Der Verband verweist darauf, dass von den weiterhin abgelehnten Windkraftanlagen sich alle in einer Entfernung von höchstens 7,6 km um das jeweilige Funkfeuer befindet.