Die Stiftung Klimaneutralität schlägt die Bestimmung eines „Windenergie-Beitragswerts“ vor, der mehr Flächen für den Bau von Windrädern erlaubt und gleichzeitig den individuellen Gegebenheiten der Kommunen Rechnung trägt. Über mehrere Schritte wird eine Restfläche ermittelt, die nach Abzug von Flächen wegen bundeseinheitlichen Regelungen oder der Deklaration als
Gemeindefläche rechnerisch verfügbar wären. Im letzten Schritt wird der „Windenergie- Beitragswert“ bestimmt, welcher auch die regionale Windhöffigkeit berücksichtigt. Windstarke Gemeinde haben einen höheren Beitragswert und umgekehrt. In der Summe entsprechen die Windenergie-Beitragswerte aller Gemeinden zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands. Welche Flächen tatsächlich in Betracht kommen obliegt den lokalen Planungsträgern.