Der deutsche Kohleausstieg ist in seiner Ausgestaltung aller Wahrscheinlichkeit EU-rechtskonform. Die geplanten Entschädigungszahlungen sind mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar, zeigte sich Charlotte Kreuter-Kirchhof, Jura- Professorin an der Düsseldorfer Universität, zuversichtlich. Für diese Sichteise gibt es zwei Präsenzfälle. Zum einem die deutsche Braunkohlereserve sowie die Abschaltung des niederländischen Steinkohlekraftwerks Hemweg 8. „Beide Male hat die Kommission die Beihilfe für die Beendigung von Kohleverstromung aus Gründen des Klimaschutzes genehmigt“, erklärte sie.