Die EU will im Rahmen der Energiekrise den Rechtsrahmen für die Regelung von Staatshilfen ausweiten. Laut einem Entwurf der EUKommission sollen dann auch Hilfen, die dazu dienen, die europäischen Stromsparziele zu
erreichen, unter die gelockerten Wettbewerbsregeln fallen. Zudem sollen die Möglichkeiten erweitert werden, Unternehmen zu unterstützen. Darunter fallen auch Hilfen für von der Krise betroffene Unternehmen, die ohne Hilfe aller Wahrscheinlichkeit nach ihren Betrieb einstellen würden und dies wohl zu erheblichen zusätzlichen Störungen insbesondere auf den Energiemärkten und damit in der gesamten Wirtschaft führen könnte.