Der geplante CO2- Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll in der ersten Phase die Sektoren Strom, Aluminium und Dünger erfassen, so ein inoffizieller Entwurf der EU-Kommission. Weitere Branchen wie Zement, Stahl und Eisen sollen ebenfalls in der Pilotphase miteinbezogen werden. CBAM wird nicht für Produzenten aus Ländern gelten, die mit dem ETS verbunden sind. Dies wären Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, jedoch nicht Großbritannien. Betroffene Unternehmen müssten Zertifikate kaufen, die den CO2-Ausstoß ihrer Produkte abdecken. Eine CBAM-Behörde würde wöchentlich einen Zertifikatspreis basierend auf dem durchschnittlichen ETS-Auktionspreis bestimmen.