Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Unter anderem soll der
Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Stromnetze aktualisiert und die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze gestrafft werden. So soll unter bestimmten Bedingungen bei Höchstspannungsgleichstromleitungen die Bundesfachplanung entfallen und der vorzeitige Baubeginn von Projekten, parallel zum Genehmigungsverfahren erleichtert werden.