Der Deutsche Bundestag hat gestern den Ausbau der Wind- und Solarenergie von aktuell 108 auf 171 GW bis 2030 beschlossen. Dadurch soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 65 Prozent
gesteigert werden. Die Förderzuschläge sollen weiterhin über Ausschreibungen ermittelt werden. In der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde darüber hinaus geregelt, dass Altanlagen, welche nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, einen Anspruch auf eine Übergangsvergütung haben. Damit sollen ersatzlose Abschaltungen in den kommenden Jahren vermieden werden.