Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat zur weiteren Entwicklung von Solardachanlagen in Deutschland vorgeschlagen, entweder Investitionsvorschüsse zu leisten oder eine „Duldungspflicht“ einzuführen. “Im Falle der Duldungspflicht hätten Dritte, wie zum Beispiel die Kommune, die Möglichkeit, gegen eine angemessene Beteiligung des Eigentümers am Erlös, auf eigene Kosten Solaranlagen zu installieren“, erklärte der Minister. Bei Investitionszuschüssen wäre die Anlage Eigentum des Hausbesitzers, dieser müsste aber den Vorschuss mit seinen Einnahmen aus der Photovoltaik-Anlage schrittweise zurückzahlen.