Das Bundesverfassungsgericht fällte am Donnerstag ein wegweisendes Urteil. So entschieden die Richter, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz von 2019 nachbessern muss, um die Freiheitsrechte kommender Generationen zu schützen. “Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, erklärten die Richter. Bis Ende 2022 hat die Bundesregierung Zeit, Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu definieren.