Das deutsche Bundeswirtschaftsministerium hat sich mit der EU-Kommission auf den Einbezug von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bei Ausschreibungen einigen können. Kleine Anlagen zwischen 0,5-1,0 MW, die vor dem 1. Januar verbindlich bestellt waren, müssen an keiner Ausschreibung teilnehmen, um einen Förderzuschlag zu erhalten. Die Bundesregierung hatte die Schwelle zur Pflichtteilnahme an Ausschreibungen zuvor von 1,0 auf 0,5 MW wegen beihilferechtlichen Bedenken abgesenkt. Die nun gefundene Lösung ist ein Kompromiss um bereits getätigte Investitionsentscheidungen zu schützen.