Klimaneutralität

    „Die wissenschaftlichen Beweise weisen auf zunehmende Risiken ernsthafter, irreversibler Einflüsse des Klimawandels hin, wenn für Emissionen ein BAU-Weg (Business-As-Usual/weiter wie bisher) eingeschlagen wird.“

    ~ Stern Review, Der wirtschaftliche Aspekt des Klimawandels (Zusammenfassung) ~

    Angesichts des rasant wachsenden Kohlendioxid-Ausstoßes (CO2) in Schwellenländern wie Indien oder China, ist es offensichtlich, dass nationale Lösungen für den Klimaschutz zu kurz greifen. Zudem fordert die Öffentlichkeit in den führenden Industrienationen den Klimaschutz auch als Teil einer unternehmerischen Verantwortung ein. Eine Möglichkeit dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist die sogenannte „Klimaneutralität“. Das Prinzip dahinter ist denkbar simpel: CO2-Emissionen, die zwangsläufig durch Geschäfts- und Produktionsprozesse - oder durch die Verbrennung von Erdgas - verursacht werden, werden andernorts durch gezielte CO2-Einsparungen kompensiert. Es kann sich bei den jeweiligen Projekten um den Zubau erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung oder Klimaschutzmaßnahmen z.B. für den Regenwald handeln. Da Treibhausgase (THG-Emissionen) globale schädliche Wirkungen aufweisen, ist es für den Klimaschutz unter diesem Gesichtspunkt irrelevant, wo THG-Emissionen entstehen und wo sie vermieden werden

    Welche Arten von VERs gibt es?

    • Gold Standard (GS)
    • Verified Carbon Standard 2007 (VCS)

    Wie können VERs genutzt werden?

    • Klimaneutralität für Produktionsprozess
    • Klimaneutralität für Geschäftsprozesse (z.B. Dienstreisen)
    • Klimaneutralität für den Verbrauch von Erdgas

    Verified Emission Reductions (VERs)

    Verified Emission Reductions (VERs), auch bekannt als „Carbon offset“, beziehen sich auf Projekte, die nicht unter die Klimarahmenkonvention, den „Mechanismus für Umweltfreundliche Entwicklung“ (Clean Development Mechanism - CDM) und der „Gemeinschaftsreduktionen“ (Joint Implementation JI) bzw. das europäische Emissionshandelssystem fallen. Sie werden weltweit in den verschiedenartigsten Projekten zur Reduktion von CO2 erzeugt. Je nach Projekt können VERs unterschiedliche Qualitätsstufen besitzen. Die Überwachung der Projekte und die Vergabe der Qualitätsstufen erfolgt oft durch unabhängige Auditoren (z.B. TÜV). Unterschieden wird hierbei innerhalb der vollwertige „Carbon Offset Standards“ u. a. nach folgenden „Qualitäten“:

    Gold Standard (GS)
    Der Gold Standard wurde von Umweltverbänden und Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) entwickelt und trat 2006 in Kraft. Er kann für CDM und freiwillige Projekte eingesetzt werden und beinhaltet ökologische und/oder soziökonomische Zusatzwerte für die Projektländer. Er gilt ausnahmslos für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien.

    Verified Carbon Standard 2007 (VCS)
    Der Verified Carbon Standard fokussiert auf die Reduktion von THG-Emissionen. VCS Projekte müssen keine ökologischen und/oder soziökonomischen Zusatzwerte beinhalten. Er wurde Anfang 2006 veröffentlicht durch: „The Climate Group“, die „International Emissions Trading Association“ und das „World Economic Forum Global Greenhouse Register“. 2007 trat das „World Business Council for Sustainable Development” als Gründungsmitglied bei.

    Die oben genannten vollwertigen „Carbon Offset Standards“, zu denen auch CDM/JI gehören, beinhalten Standards für die Buchführung, für die Überwachung, Verifizierung und Zertifizierung sowie für die Registrierung und für Regelwerke zur Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen. Daneben gibt es „Project Design Standard“ (PDS), die zwar ein Buchführungssystem und einige Überwachungsstandards beinhalten, allerdings keine Zertifizierung der CO2-Reduktionen und nicht notwendigerweise ein Register. Sie werden teilweise im Vorfeld der o. g. Standards eingesetzt. Zu den PDS zählt z. B. der “Climate,Community & Biodiversity Standards” (CCBS). Des Weiteren gibt es sog. „Offset Standards Screens”, die Projekte akzeptieren, die sich, wie es z.B. bei dem „Voluntary Offset Standards“ (VOS) der Fall ist, weiteren Kriterien unterwerfen.

    Nach oben

    Klimaneutrales Gas

    Klimaneutralität und die Möglichkeit, den Erdgasverbrauch klimaneutral zu stellen, wird auch für immer mehr Energieversorgungsunternehmen zu einer interessanten Option. Bei der Nutzung - Verbrennung - von Erdgas werden im Schnitt 0,2 kg CO2 pro Kilowattstunde1 freigesetzt. Ein durchschnittlicher Haushalt verursacht somit jährlich rund 3,8 t CO2. Damit Gaskunden die Möglichkeit haben, ihren Gasverbrauch klimaneutral zu gestalten, können diese durch ihren Energieversorger Öko-Gas Produkte beziehen, die zur Klimaneutralität sogenannte „Verified Emission Reductions“ Zertifikate (VERs) verwenden.

    Operativ erfolgt die Umsetzung klimaneutraler Aktivitäten durch den Ankauf und durch die Löschung/Stilllegung der Emissionsminderungszertifikate aus z.B. anerkannten Klimaschutzprojekten im Umfang der verursachten Emissionen. Die durch die Kunden verursachten CO2-Emissionen werden teilweise oder ganz andernorts kompensiert. So tragen sie aktiv zum globalen Klimaschutz bei. Das Vorgehen entspricht hierbei weitestgehend den bekannten Prozessschritten beim Erwerb und der Löschung von RECS-Zertifikaten. Der Mechanismus der Klimaneutralität ist weltweit anerkannt und wird nicht nur von staatlichen Institutionen, sondern auch von Organisationen und Unternehmen weltweit als Möglichkeit genutzt, sich im Klimaschutz zu engagieren. Theoretisch kann man jedes Produkt und jede (Dienst)Leistung klimaneutral stellen, wenn die durch wirtschaftliche oder private Aktivitäten entstandenen THG-Emissionen ausgeglichen und somit klimaneutral werden.

    1Die jeweils für einen Kriterienkatalog relevanten Berechnungsgrundlagen sind beim jeweiligen Auditor anzufragen und dafür maßgeblich. Der hier genutzten Angaben beruhen auf dem Wert "0,2016 kg CO2 / kWh" (Quelle: "Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsverordnung 2012 - ZuV 2012), Einheitliche Stoffwerte für Emissionsfaktoren, Heizwerte und Kohlenstoffgehalte für Brennstoffe, Rohstoffe und Produkte; Anhang 1 zu den §§ 4 und 5) und gilt für die CO2 Werte bei der Verbrennung von Gas bei der Endnutzung.

    Nach oben